Der verbotene Genuss

eine kurze Geschichte des Tabakverbotes in Europa

Joachim Acker

 

 

In der folgenden Betrachtung wollen wir wieder einen kleinen Streifzug durch die Geschichte des Rauchens machen, diesmal mit dem Hauptaugenmerk auf die vielfältigen Verbote und Strafen die einem Raucher erwarteten wenn er erwischt wurde.

Wohlan, dann lasst uns zusammen hinabsteigen in den Brunnen der Vergangenheit, hinunter in die Zeit zwischen dem 15. und 19. Jahrhundert. Zu diesem Artikel siehe auch: Der Tabak als Heilpflanze.

Das Tabakrauchen kommt nach Europa.

Am Vormittag des 12. Oktober 1492 setzte Christoph Columbus seinen Fuß auf den Strand einer kleinen Antilleninsel die er San Salvador nannte. Mit diesem Schritt begann eine neue Epoche in der Geschichte der Menschheit. Eine Epoche geprägt von großartigen Entdeckungen aber auch überschattet vom Untergang uralter Kulturen und von der menschlichen Gier nach Gold und Reichtümern. Mit diesem Schritt begann aber auch der Siegeszug zweier Pflanzen die bis dahin in Europa vollkommen unbekannt waren: Der Tabakpflanze und der Kartoffel. Während aber Erstere rasche Aufnahme in der Alten Welt fand wurde die Kartoffel nur sehr zögernd von der Bevölkerung Europas akzeptiert und angenommen.
Der große Naturforscher Alexander von Humbold schrieb darüber: "Wie ein unverständiges Kind, welchem man Brot und eine glühende Kohle anbietet, zuerst nach der Kohle greift, so machten es die Menschen in Europa mit der Kartoffel und dem Tabak." Anmerkung 1

Woher der Name "Tabak" stammt ist mit letzter Sicherheit noch nicht geklärt. Mit großer Wahrscheinlichkeit wurde er aber von einem Binsenrohr das die Eingeborenen "Tabak" nannten und durch das sie den Rauch der geheimnisvollen Pflanze einatmeten übernommen. Der spanische Historiker Oviedo y Valdés berichtet darüber:
"Die Indianer, welche jene Hölzer nicht bekommen konnten (gemeint sind die Y-förmigen Rauchrohre der Kaziken. Anmerkung von J.A.), nahmen den Rauch mittels eines Binsenrohres; diese "canuelos" (Binsenrohre) nennen die Indianer "Tabak" und nicht etwa das Gras oder den Schlaf, wie einige meinten". GdR Seite 33

Diese geheimnisvolle und seltsame Pflanze, von den Spaniern nun Tabak genannt, wurde auf verschiedene Art und Weise von den Einheimischen geraucht, eingeatmet durch die oben genannten Rohre oder in zigarrenähnlicher Form geraucht.
Bischof de las Casas schreibt dazu: "Die Pflanze deren Rauch die Indianer einziehen, ist wie eine Art Stutzen oder Fackel in ein trockenes Blatt hineingestopft". Anmerkung 2
Der portugiesische Seefahrer Cabral den Stürme an die Küste Brasiliens trieben traf dort auf Indianer die den Tabak in pfeifenartigen Gebilden aus der Frucht des Flaschenkürbisses rauchten. Anmerkung 3

Das Erstaunen der Europäer, als sie zum ersten Male einen rauchenden Eingeborenen sahen, war sicherlich sehr groß. Die Neugier und der Entdeckerdrang veranlasste sie dann, nähere Bekanntschaft mit diesem Kraut zu machen, es selber zu probieren. Offensichtlich fand es unter den Männern große Zustimmung, denn viele nahmen von diesem eigenartigen Gewächs Blätter mit nach Hause und führten in den Hafenstädten der staunenden Bevölkerung die neue Sitte des Rauchens vor. Von dort aus verbreitete sich die Kunde von dieser wundersamen Pflanze, die schriftlichen Berichten der Heimkehrenden über diese wunderwirkende Pflanze taten das Ihre noch dazu.

Diese Verbreitung ging natürlich nicht von einem Tag zum anderen. Es ist ziemlich schwer diesen Vorgang in ein chronologisches Gerüst zu bringen, zumal es dabei zwei Linien zu berücksichtigen gibt: die Verbreitung der Tabakpflanze als Heilkraut und diejenige als Rauchtabak. Beide Linien begegnen sich häufig, gehen oftmals ineinander über. Dies macht es dann ziemlich schwierig, mit verlässlichen Jahreszahlen aufzuwarten.

Wie dem auch sei, in England muss die Sitte des Pfeiferauchens schon im Jahre 1575 bekannt gewesen sein, denn in der Ortschaft Broseley, Grafschaft Shropshire, wurden bereits zu diesem Zeitpunkt Tonpfeifen in einer kleinen Manufaktur hergestellt.
Dem Seefahrer und Admiral der Königin Elisabeth I. Sir Walter Raleigh verdankt das Rauchen in England dann seine rasch anwachsende Popularität. Anmerkung 4
Raleigh machte vermutlich die erste Bekanntschaft des Tabaks bei rauchenden Indianern in der von ihm für die Krone 1584 in Besitz genommenen Kolonie Virginia, in etwas das Gebiet des heutigen Staates. Sein Freund Thomas Hariot, der 1585 nach Virginia kam und dort die Sitten und Gebräuche der ansässigen Indianer studierte, unterrichtete nach seiner Rückkehr nach England Sir Walter auf das Genaueste im Umgang mit Pfeife und Tabak.

Sir Walter Raleigh wurde ein sehr starker Raucher der selbst bei seiner Hinrichtung am 29. Oktober 1618 noch eine letzte Tonpfeife schmauchte. Ihm gebührt wohl der Verdienst das Rauchen Hoffähig gemacht zu haben. Und was bei Hofe üblich und schick ist wird sehr schnell vom Volk übernommen. Es wird erzählt dass sich sogar die Königin Elisabeth I. im rauchen versucht hätte.


Gegen Ende des 16. Jahrhunderts war das Tabakrauchen in England weitverbreitet und dehnte sich von dort langsam aber stetig auf den Kontinent aus, zuerst nach Holland und von dort aus weiter, quer durch Mitteleuropa. Die Schrecknisse und Wirren des Dreißigjährigen Krieges, ab 1618 bis zum Westfälischen Frieden 1648, sorgten dann noch zusätzlich dafür, dass die Landsknechte das Tabakrauchen weiter verbreiteten.

Ein Dichter schreibt über die Landsknechte und ihr Gebaren:

das rauhe waffenvolk musz stets im rauche leben,
es rauchet, wan es ficht von vielem feuer geben,
es rauchet, wenns tabak, den trocknen dolltrank sauft,
kein wunder, dasz es nun so gerne rauch verkauft.
J. GROB versuchgabe (1678) s. 30; (Grimm, Deutsches Wörterbuch)

Die ersten Stimmen gegen das Rauchen

Als Königin Elisabeth im Jahre 1603 starb, wurde James I. aus dem Hause der Stuarts der Nachfolger auf dem Thron Englands. James I. war ein sehr zwiespältiger Charakter der als linkisch, unbeholfen und mit Phobien belastet dargestellt wird. Seine ganz besondere Abneigung galt dem Tabak, der Hexerei und den Puritanern. Anmerkung 5
Er war erst wenige Monate im Amt, als er eine vielbeachtete Streitschrift gegen das Tabakrauchen verfasste und sie veröffentlichen ließ, darin schreibt er: "Da es nach meiner Ansicht nichts Verderblicheres unter den Völkern gibt, als der häufige Tabakgenuss, der sich bei uns eingenistet hat, so habe ich geglaubt, dass es meiner Muße durchaus nicht abträglich sein wird, wenn ich solch absurden Brauch in dieser Schrift geißle." In einem langen Monolog polemisiert dann der König gegen das Rauchen das er aufs tiefste verabscheut.

"Legt also, liebe Mitbürger, endlich diese Tollheit ab, die aus der Schade erwuchs, vom Irrtum empfangen und von der Torheit benutzt ward: eine Tollheit, durch die der Zorn der Gottheit entflammt, die Gesundheit des Körpers geschwächt, das Vermögen angetastet wird, durch die Würde der Nation in der Heimat dahinschwindet und in der Öffentlichkeit feil wird; eine Sache, die schändlich anzusehen, dem Geruch nach ekelhaft, für das Gehirn schädlich, für die Lunge nachteilig ist und die, wenn man so sagen darf, durch die Dünste des schwarzen Rauches den Höllenbrodem am leibhaftigsten versinnlicht." GdR Seite 71&78

Des Königs Streitschrift entfachte natürlich einen ziemlichen Wirbel, sie wurde überall diskutiert und fand Gegner aber auch Befürworter. Allein das Volk scherte sich nicht groß darum, es wurde fröhlich weitergeraucht. Also entschloss sich James I. die Tabaksteuer zu erhöhen, scheiterte aber mit seinem Plan am Widerspruch des Parlaments. Das focht den König aber nicht an, die Steuern wurden dennoch erhöht. Die ablehnende Haltung des englischen Königs gegenüber dem Rauchen verbunden mit den hohen Einfuhrsteuern ließ zwar den Import von Tabak etwas zurück gehen, gleichzeitig aber erhöhten sich die Tabakanbauflächen in England. Der König sah sich daher gezwungen, 1619 eine Proklamation zu verfassen in der er sich wie folgt äußerte:

"Er verbiete daher vom Datum des 2. Februar 1620 an das Säen und Pflanzen des Tabaks im Reiche, da er zu der Erkenntnis gekommen sei, dass die ungeregelte Freiheit im Gebrauch oder im Missbrauche desselben im ganzen Königreiche eine Schädigung und Gefahr für die Volksgesundheit bedeute. Da dies eine Pflanze wäre, deren Gebrauch keinesfalls nötig sei, so verbiete er auch jedermann, damit zu handeln und Tabak auf Lager zu halten, außer er sei ausdrücklich hierzu durch königliches Patent berechtigt". GdR Seite 90

Mit dieser Proklamation wurde der Grundstein für ein königliches Tabakhandelsmonopol gelegt, dass der Nachfolger von James I., der im Jahre 1625 verstarb, Charles I., ebenfalls aus dem Hause Stuart stammend, noch weiter ausbaute. Anmerkung 6

Charles I. war wie sein Vorgänger ein Gegner des Tabakrauchens, erkannte aber sehr schnell die Nützlichkeit desselben für die maroden Finanzen des Landes, brachte doch die Vergabe der Lizenz bzw. des königlichen Patentes zum Tabakhandel eine nicht geringe Summe in seine leeren Kassen. Zu alle dem wurde dann noch eine sehr hohe Einfuhrsteuer für Tabak aus spanischen Anbaugebieten erhoben. Das alles beeindruckte die Raucher im Königreich aber sehr wenig, es wurde dennoch weiter geraucht.

"Langsam zeigte sich schon in England, dass das Rauchen über allen Zwang triumphieren werde, und man begann jenen Weg zu beschreiten, der die Kapitulation vor der übermächtigen Sitte mit hohem Steuerertrag für den Staat versüßte. Im Jahre 1643 legten Ober-und Unterhaus eine bescheidene Steuer auf Kolonialtabak und eine hohe auf im Lande gezogenen Tabak, was schon ausdrückte, dass die früheren Verbote des Nichtanbaues im Mutterlande einfach nicht eingehalten worden waren. Am 1. März 1644 wurde dann ergänzend festgestellt, dass der aus den spanischen Kolonien kommende Tabak pro Pfund 1 sh, der aus Virginia nach wie vor pro Pfund 2d Einfuhrzoll zu erlegen habe". GdR Seite 92 & 93 1sh (shilling) sind bzw. waren 12d (pence)

Charles I. wurde wegen verschiedener ihm zur Last gelegter Verbrechen mit dem Tode bestraft und am 30.1. 1649 durch das Beil hingerichtet. Augenzeugen berichteten dass die Menge dem ruhig und würdevoll zum Richtplatz gehenden Monarchen Tabakrauch ins Gesicht blies und auf seinem Weg wurden zerbrochene Tonpfeifen geworfen.

Waren die beiden Stuart Könige noch recht gemäßigte Tabakgegner, denn sie trachteten den Rauchern nicht nach Leib und Leben, gab es in anderen Ländern Obrigkeiten die mit Tabakrauchern sehr hart, mitunter mit größter Grausamkeit vorgingen.

Harte Strafen für die Sünder

Als der Dreißigjährige Krieg zu Ende ging war das Tabakrauchen in allen Teilen Europas schon weitverbreitet, seine Anhänger waren nicht mehr zu zählen, Rauchen war zu einer Art Volkssucht geworden. Selbst durch horrend hohe Preise, die für dies kostbare Kraut gefordert (und bezahlt) wurden, ließen sich die Menschen nicht davon abbringen. Die Zeiten waren schlecht, schlechter ging's nicht mehr, die Pest wütete in vielen Ländern, ganze Landstriche waren durch die Folgen des schrecklichen Krieges verwüstet. So fand man dann Trost in einer Pfeife voller Tabak, konnte für eine Weile der grausamen Wirklichkeit entfliehen.

Geraucht wurde überall und bei jeder Gelegenheit, bei der Arbeit auf dem Feld genauso wie in den Kontoren der Handelsgesellschaften und zum Schrecken des Klerus auch in den Kirchen. Dies veranlasste Papst Urban VIII. im Jahre 1642 ein Rauchverbot in den Kirchen von Sevilla zu erlassen. Sein Nachfolger, Papst Innozenz X. verbot im Jahre 1650 das Rauchen im Petersdom: "...daß man künftig in der genannten Kirche und auf ihrem Chore, in den Kapellen, im Kirchenschiff, in der Säulenhalle und in den Vorräumen den Tabak in fester Gestalt oder in Körner zerstoßen oder in Pulverform nehme oder den daraus gewonnenen Rauch mit dem Munde oder der Nase oder anderswie einzuziehen wage - und zwar unter der Strafe der Exkommunikation, die auf Grund des Verbotes eo ipso einträte, so daß gegen Zuwiderhandelnde ohne anderen Beschluß sofort die Bestrafung anzuwenden sei". GdR Seite 135-136
Das Verbot des Rauchens im Petersdom wurde dann von Papst Benedikt 1725 wieder aufgehoben. Aber dies waren harmlose Verbote und sicherlich auch gerechtfertigt, nichts im Vergleich was den Rauchern noch alles erwartete.

In der ersten Hälfte des 17. Jahrhunderts begannen sich die Gegner des Tabakrauchens zu formieren, nicht immer fürchteten sie dabei um die Gesundheit und das Leben der Raucher sondern sehr oft wollten die Herrschenden dadurch ihre Macht ausüben und beweisen, reine Willkür also. Besonders hart ging zum Beispiel die Obrigkeit in Lüneburg mit den Tabakrauchern zu Gericht. Dort erwarteten ertappten Bürgern ziemlich drakonische Strafen. So soll noch im Jahre 1691 ein Todesurteil wegen unerlaubten Rauchens vollstreckt worden sein. Andere Strafen im damaligen Deutschland und in anderen Ländern waren Peitschenhiebe und erhebliche Geldbußen, zwar weniger drakonisch und entgültig als der Richtblock aber dennoch sehr drastisch und außerordendlich schmerzhaft.

Von erschreckender Grausamkeit waren aber die Strafen die ein russischer Raucher zu erwarten hatte wenn er ertappt wurde. Mit Michael Feodorowitsch Romanow gelangte im Jahre 1613 der Erste aus der Dynastie der Romanows auf den russischen Zarenthron. Michaels Vater Philaret war schon ein überzeugter Gegner des Rauchens und sein Sohn folgte in den Fußspuren. Erst recht nachdem ihm das Patriarchat der russischen orthodoxen Kirche davon überzeugt hat dass Rauchen eine Todsünde sei. Adam Olearius besuchte in jenen Jahren Moskau und schrieb seine Erfahrungen mit Land und Leuten nieder. Bei ihm lesen wir: "...hat auff Anhalt des Patriarchen der Großfürst den Tobackhandel und Gebrauch im Jahre 1634 neben dem privaten Brantewein und Bier schenken gänzlich verboten."

Und weiter lesen wir: "Die gemeinen Bestraffungen, so man wider die Verbrecher ergehen lasset sind Nasen aufschlitzen, Battoki geben und mit der Knutpeitsche auf den bloßen Rücken schlagen. Die Nasen pflegt man denen, welche Schnupf Toback genossen haben aufzureißen, deren ettliche, die also bestraft waren sind uns oft begegnet."
GdR Seite 147 und Anmerkung 7

Das Rauchverbot wurde erst später von Zar Peter I., er regierte von 1682 (1689) bis 1725, wieder gelockert. Er war es übrigens auch, der den Import von Tonpfeifen förderte und auch eine eigene Herstellung im Lande ermöglichte.

Wenn man es zynisch aussprechen will dann war Zar Michael gegenüber dem Herrscher des osmanischen Reiches Murad iV. , er regierte das Reich von 1623 bis 1640, ein ziemlicher Waisenknabe was das Bestrafen seiner rauchenden Bevölkerung anging. Am 7. August 1633 geriet im Hafen ein Schiff in Brand, das Feuer konnte nicht gelöscht werden und weitete sich zu einer schrecklichen Katastrophe aus. 20.000 Häuser wurden zerstört und unzählige Menschen fanden einen entsetzlichen Tod. Sultan Murad, ein erklärter Feind des Tabaks, nahm dies Geschehen zum Anlass das Rauchen, denn rauchenden Seeleuten gab er die Schuld daran, bei Todesstrafe zu verbieten. Die wahre Ursache lag aber mit größter Wahrscheinlichkeit ganz woanders: Am 6. August wurde Murad ein Sohn geboren und weil er vorher nur einige Töchter hatte ließ er dieses freudige Ereignis durch zahlreiche Feuerwerke feiern. Es ist zu vermuten dass ein irrgeleiteter Feuerwerkskörper das Schiff in Brand setzte. Unzureichende Brandbekämpfung und Kompetenzenwirrwar verschlimmerten dann noch die Situation und das Feuer weitete sich zur Katastrophe aus.

Was nun folgte ist eines der dunkelsten und schrecklichsten Kapitel in der Geschichte des Tabakrauchens: in einem wahren Blutrausch wurden alle Raucher die erwischt wurden aufs grausamste hingerichtet. Einzelheiten über diese unvorstellbaren Schrecknisse will ich mir lieber ersparen. Allein in den letzten 5 Jahren seiner Regierungszeit, er starb 1640, sollen 25.000 Menschen hingerichtet worden sein, eine wahrhaft unvorstellbare Zahl.

Nicht minder grausam war in Persien Schah Abbas der Große, er regierte von1586 bin 1628, er ließ, ebenfalls aus purem Hass gegenüber den Rauchern, Nasen und Lippen seiner Untertanen verstümmeln, wenn sie von den Häschern des Despoten erwischt wurden.

Die Verteufelung des Tabaks durch die Kirche war ein Grund den Tabakfreund mit einer Strafe zu belegen, purer Hass und reine Willkür einiger Tyrannen ein anderer Grund. Die reine Sorge um die Gesundheit des Bürgers war es wohl in den allermeisten Fällen nicht die zu einem Verbot des Rauchens führte, oder sie war nur ein vorgeschobener Grund um eigene Interessen zu wahren und zu fördern.

Es gab aber auch noch einen anderen Grund: die Feuergefahr in den eng bebauten Dörfern und Städten war extrem hoch. Die Häuser bestanden vielfach aus Holz, die Dächer waren mit Schindeln gedeckt, gekocht wurde am offenen Feuer. Feuer, entzündet mittels Zunderschwamm und Feuerstein, ein Funken der daneben ging, auf entzündliches Material fiel, konnte im schlimmsten Fall zur Katastrophe werden.

Die Angst vor einem Feuer

dass durch unvorsichtigen Umgang mit Tabak und Pfeife entstehen konnte, verbunden mit der Abneigung gegen den Tabak ließen in Deutschland, in der Schweiz und in anderen Länder sehr bald eine ganze Flut von Feuerverordnungen entstehen die das Rauchen nicht nur in feuergefährdeten Gebieten sondern auch generell verboten. Damit der Umfang dieses Artikels nicht ins unübersehbare wächst beschränke ich mich auf einige Beispiele aus Deutschland.

Beim großen Stadtbrand von Görlitz am 26. August des Jahres 1642, dass durch "Tabakschmauchen" entstanden sei, wurden große Teile der Stadt eingeäschert. 99 Häuser wurden vernichtet, ebenso die Kirche samt dem Kirchturm. Es ist durchaus verständlich dass Aufgrund solcher Vorkommnisse die Stadtväter in vielen Städten und Gemeinden besorgt waren und versuchten diese Gefahr einzudämmen oder zu verhindern.

1649 gab der Kurfürst Ferdinand von Köln einen Erlass gegen das "Tubackdrinken" heraus, darin heißt es: "Daß derowegen Wir allen und jeden unseres Erzstifts Ambtsleuten als wohl Underherrn auch Vögden, Scheffen, Schultheißen, Kelnern, Land- und anderen Botten, Burgermeistern, Schöffen und Rath in Stetten und sonsten Bedienten und Underthanen im gemein gnedigst auch ernsthaft hiemit befehlen den Kauf und Verkauf sowohl als den Gebrauch des Tubacks überall mit Ernst bei Vermeidung unserer Ungnade und Strafe, neben Konfiskation selbigen Tubacks und deren Tubackspfeifen zu interdicieren. Ferdinand" GdR Seite 111

In Bautzen verboten der Bürgermeister und die Ratsherren am 18. April 1651 ebenfalls das Tabakrauchen: "Demgemäß befahl der Rat, daß sich alle seine Bürger, aber auch die bei den Wirten einkehrenden Gäste des Gebrauchs des Rauch- und Schnupftabakes bei Strafe von fünf Talern enthalten sollten, welche Buße auch von jenen Wirten zu leisten sei, welche Tabak aufgetragen oder das Feuer zum Anzünden hergegeben hätten." GdR 116

Dieses Verbot wurde dann im Jahre 1653 auf das ganze Kurfürstentum Sachsen ausgedehnt. " ...daß durch Unachtsamkeit der Tabakraucher am 25. April eine Feuersbrunst auf dem Rathskeller am Neumarkte zu Dresden entstanden sei. Daher nicht nur Tabakrauchen in Rathskellern und Bierhäusern Bürgern und Soldaten gänzlich verboten werde, sondern auch, außer den Apotheken unter den verschriebenen Arzneien, durchaus kein Tabak mehr verkauft werden dürfte." GdR Seite 116

In Bayern wurde durch einen Erlaß der Regentin Kurfürstin Maria Anna am 22. August 1652 ebenfalls das Rauchen verboten und unter Strafe gestellt, der Tabakverkauf wurde sehr drastisch eingeschränkt: "...daß zu Jahrmarktzeiten von den Augsburgern, Nürnbergern und anderen fremden Kauf- und Handelsleuten Tabak in großer Quantität ins Kurfürstentum Bayern hereingebracht und öffendlich feil gehalten wurde. Es solle fortan der Tabak nur allein in Städten bei den Apotheken und Materialisten hergegeben werden dürfen, wenn er als Medizin verordnet worden. Gegen die Übertreter des Befehls solle gebührend eingeschritten werden." GdR Seite 115

1723 erließ Friedrich Wilhelm, I. König von Preußen das folgende Edikt: "Edict, wieder das unvorsichtige und gefährliche Toback-Rauchen"

Demnach Se. königliche Majestät in Preussen , u. Unser allergnädigster König und Herr, mit nicht geringen Mißfalten vernommen, welchergestalt Dero heilsamen Verordnungen, die Abwendung der Feuers-Gefahr betreffend, nicht gebührend nachgelebet worden, sondern vielmehr durch höchst-strafbare Unachtsamkeit und Verwahrlosung mit Feuer und Licht, absonderlich durch das unbehutsame Toback-Rauchen bißhero sehr viele und schwere Feuers-Brünste entstanden: Als haben höchstgedachte Se. königl. Majestät aus Landes-Väterlicher Vorsorge das wegen Verhütung der Feuers-Gefahr unter dem 28sten Novembr. 1718. publicirte Edict, und darin absonderlich den § 5. wegen des verbotenen Toback-Rauchens in Scheunen und Ställen, dergestalt wiederholen und schärfen wollen, daß ins künftige sich niemand, er sey wer er wolle, bey vier Rthlr. fiscalischer Straffe vor die vermägenden Eigenthümer und Einwohner der Häuser und Höfe, die übrigen aber, ins besondere die Knechte, Drescher, Tagelöhner und andere Dienstboten, bey unausbleiblicher Strafe 4 wochentlicher Wall und Festungs-Arbeit, auch Speisung bey Wasser und brod, sich unterstehen sollen, beym Korn-Einfahren, Dreschen, Herel-Schneiden und Vieh-Futtern in Scheunen und Ställen, oder neben solchen Gebäuden, absonderlich wo Stroh Dächer verhanden, oder an den Orten, wo Flachs, Hanf und andere Feuer-fangende Sachen liegen, es sey in Städten, Flecken oder Dörffern, mit einer schmauchenden und brennenden Tobacks-Pfeiffe sich finden zu lassen : welches ebenfals von denenjenigen zu verstehen, welche sowohl in den Dörfern, als in denjenigen Städten, woselbst noch Stroh-Dächer oder Scheunen verhanden, mit einer angezündeten Tobacks-Pfeiffe über die Straffe gehen : Dahingegen einem jeden in den Husern, oder wo es sonst nicht gefährlich , Toback zu rauchen vor wie nach ungehindert erlaubt bleibet. Solte aber jemand, er sey von was vor Condition er wolle, diesem Verbot freventlich zuwieder handeln, oder daß dergleichen von seinen Dienstboten, Tagelöhnern, Dreschern und dergleichen geschehen, sehen oder erfahren aber nicht angeben, derselbe soll auf gleiche Weise nach Maaßgebung dieses Edicts entweder an Gelde oder Leibe zur Straffe gezogen werden. So haben auch die Obrigkeiten eines jeden Orts sowohl in Städten als auf dem platten Lande, und absonderlich die Schultzen in den Dörffern, bey schweren arbitrair-Straffen dergleichen Übertreter gehörigen Orts gebührend anzuzeigen, und sich derselben, dafern sie nicht poffessionirt oder sonst vermögend sind, alsofort zu bemächtigen, damit sie zur ungeseumten Straffe gezogen werden mögen, welche jedennoch Seine Königliche Majestät dem Befiinden nach zu vergrössern sich allemahl vorbehalten.

Diejenigen Obrigkeiten, so hierunter etwas verabseumen, oder zu dergleichen Unwesen gar durch die Finger sehen, und wieder diese allergnädigste Ordre wissentlich handeln lassen, sollen allenfals den Umständen nach vor allen daraus entstehenden Schaden stehen, und denselben zu ersetzen angehalten werde; Insonderheit müssen die Wirte in den Dörffern und auf den Höfen hierunter auf ihre Kinder, Knechte und Gesinde, die Krüger und Gastwirte aber auch auf die fremden und reisenden Leute fleißig acht geben, oder gewärtig seyn, daß wan sie solches unterlassen, sie mit ebenmäßiger Straffe angesehen werden. Wie dan zu dem Ende Se. Königl. Majestät allen und jede Dero Gouverneurs und commandirenden Officierern sowohl als den Regierungen,Krieges- und Domainen-Kammern in den Provintzien, Magisträten in Städten, auch Land-Räthen und Gerichts-Obrigkeiten auff dem platten Lande hierdurch in Graden jedoch alles Ernstes und bey schwerer Straffe anbefohlen, über dieses Edict mit Nachdruck steif und fest zu halten. Damit auch solches zu jedermans Wissenschafft und Nachricht kommen, und sich niemand mit der Unwissenheit zu entschuldigen Ursach haben möge, soll solches zum öffentlichen Druck befördert, aller Orten gewöhnlicher massen publiciret, und jährlich 4. mahl von den Canzeln verlesen, sonst aber allenthalben wo es nöthig, affigiret werden. Uhrkundlich unter Seiner Königlichen Majestät höchst eigenhändigen Unterschrifft und vorgedrucktem Königlichen Insiege.

Signatum Berlin, den 28. April. 1723 Fr. Wilhelm

Bemerkenswert an dieser Verordnung ist dass das Rauchen in Häusern und wo sonst keine Gefahr bestand erlaubt war. Dem König ging es vermutlich wirklich um das Wohl seiner Untertanen und die Verhinderung der Brandgefahr. Diese Verordnungen sind nicht aus purer Willkür und Hass gegenüber den Raucher entstanden, denn Friedrich Wilhelm I. , ein begeisterter und starker Pfeifenraucher, führte das unter seinem Vorgänger Friedrich I. gegründete Tabakkollegium weiter. Wo immer der König war und es die Staatsgeschäfte zuließen versammelte der König täglich um 5 Uhr Nachmittags geladene Gäste um sich und rauchte mit ihnen ganz ungezwungen von aller Etikette des Hofes Pfeife. Dabei wurden in durchaus zwangloser Unterhaltung Themen des Tages besprochen und dabei natürlich auch gut gespeist und getrunken. Wer nicht rauchte, der hielt dennoch eine Pfeife in der Hand und tat so als ob. Als Friedrich Wilhelm I. am 31. Mai 1740 starb und sein Sohn und Nachfolger Friedrich II., er wird einmal der "Große" genannt werden, den preußischen Thron bestieg, schlug die letzte Stunde des Tabakkollegiums, es wurde vom neuen König der dieser Einrichtung nichts abgewinnen konnte kurzerhand abgeschafft.

Die alten Verordnungen dass auf der Straße nicht geraucht werden darf, blieben bis weit in das 19. Jahrhundert hinein bestehen. Eingehalten wurden sie freilich nur selten, die Raucher kümmerten sich selten darum und passten au,f dass sie nicht erwischt oder denunziert wurden. So sah sich schließlich der Polizeipräsident von Berlin am 8. Juni 1810 gezwungen die folgende Verordnung zu veröffentlichen:

"Da das öffentliche Tabakrauchen auf den Straßen und Promenaden ebenso unanständig als gefährlich und dem Charakter gebildeter, ordnungsvoller Städte entgegen ist, so wird dasselbe nicht nur für Berlin, sondern auch für Charlottenburg und den Thiergarten hierdurch aufs strengste untersagt, und darf an letztgenannten Orten nur vor den Thüren der Häuser von dort sitzenden und stehenden stattfinden. Wer sich hiergegen eine Übertretung erlaubt, wird angehalten. ihm die Pfeife abgenommen und er mit fünf Reichsthalern Geld oder verhältnismäßigem Gefängnis oder Leibstrafe bestraft werden." GdR Seite 251

Das zur Durchführung dieses Anordnung beauftragte Militär hielt sich allerdings selber nicht daran: "Es ist den Bürgern nicht zu verdenken wenn er ein leidenschaftlicher Tabakraucher ist und auf der Straße raucht, weil das Militär diese Freyheit genießt und scharenweise mit brennender Tabacks Pfeife herumläufft." GdR Seite 251

Nun, die folgenden Jahre waren ein stetes Auf und Ab, Verordnungen gegen das Rauchen in der Öffentlichkeit wurden erlassen, von den Bürgern natürlich größtenteils missachtet, sie wurden bestraft, in der Regel mit bis zu 5 Thalern, aber sie rauchten fröhlich weiter. Also alles wie gehabt.

Im Jahre 1831, genauer gesagt am 1. September, begann in Berlin die Cholera zu wüten und man besann sich wieder der angeblich heilenden oder zumindest vorbeugenden Wirkung des Tabaks. Eine Verordnung vom 23. September lautet wie folgt:

"Während der Dauer der jetzt herrschenden asiatischen Cholera ist seit Kurzem das Tabakrauchen auf öffentlichen Plätzen und Straßen, sowie im Thiergarten erlaubt worden, um denjenigen, welche darin ein Schutzmittel zu finden glauben, dasselbe nicht zu entziehen." GdR Seite 256 und Anmerkung 8

Bei dieser Choleraepidemie von Berlin starb übrigens auch (am 14.11. 1831 in seiner Wohnung am Kupfergraben) der bekannte und berühmte Philosoph Georg Wilhelm Friedrich Hegel. Als diese fürchterliche Seuche, sie forderte allein in Berlin 1426 Tote, vorüber war schrieb der General von Tippelskirch an den Staatsminister Freiherr von Brenn: "Mit dem Aufhören der Cholera in hiesiger Stadt bin ich sogleich das Polizeipräsidium angegangen, damit das eckelhafte Tabakrauchen, das gegen alle Sitte verstößt, auf den Straßen und dem Thiergarten wieder aufhöre." GdR Seite 257

 

 

Die Bemühungen des Generals waren von Erfolg gekrönt denn am 13. Februar 1832 wurde das Verbot wieder in Kraft gesetzt, Zuwiderhandelnde wurden weiterhin verfolgt und bestraft.

Das ging so bis ins Jahr 1848, dann änderte sich durch die erfolgreiche Revolution auch das Verhalten der Obrigkeit gegenüber den Rauchern. Überall in Deutschland wurden die strengen Verbote, die doch immer wieder unterlaufen und missachtet wurden, nach und nach aufgehoben. In einem Erlass des Polizeipräsidenten von Berlin wird dann am 25. März 1948 verkündet: "Das Verbot des nicht feuergefährlichen Tabakrauchens in den Straßen der hiesigen Residenz und der Vorstädte ist aufgehoben." GdR Seite 278

Damit war dann eine Zeit der Unterdrückung, der Verfolgung und der mitunter barbarischen Strafe zu Ende gegangen. Wohl formierten sich immer wieder die Gegner des Rauchens aber es war ihnen kein Erfolg ihrer Bemühungen beschert. Die Bürger durften nun rauchen wo immer sie wollten und soviel sie wollten. Es versteht sich natürlich von selbst, dass in besonders feuergefährlichen Gebieten oder Betrieben das Rauchen weiterhin eingeschränkt bzw. verboten blieb.

In den letzten Jahren erleben diese alten Verbote allerdings wieder einen neuen Auftrieb, in öffentlichen Einrichtungen, in vielen Büros und Betrieben, von den Gaststätten will ich erst gar nicht reden auch nicht von den öffentlichen Nahverkehrsmitteln, ist das Rauchen wieder verboten. Dies alles aber zu Betrachten würde einen neuen Artikel ergeben.

Anmerkungen und Quellenangabe

Anmerkung 1
"Geschichte des Rauchens" (GdR) von Egon Caesar Conte Corti Insel Taschenbuch Seite 67

Anmerkung 2
Las Casas
Bartolomé de, spanischer Missionar, der »Apostel der Indianer«, * Sevilla 1474 (?), Madrid 31. 7. 1566; Sohn eines Kaufmanns und Begleiters des Kolumbus, kam 1502 nach Hispaniola und erwarb Land, das wie üblich von Indianern in Zwangsarbeit (Encomienda) bewirtschaftet wurde. Er wurde wahrscheinlich 1506/07 bei einem Aufenthalt in Rom zum Priester geweiht. 1514 entließ er die ihm zugeteilten indianischen Arbeiter und begab sich 1515 nach Spanien, um bei Hof die Zwangsarbeit der Ureinwohner zu bekämpfen. 1516 gewann er Kardinalregent F.J. de Cisneros für eine Reform der Indianerschutzgesetzgebung. 1522 trat Las Casas in den Dominikanerorden ein, nachdem ein von ihm geleiteter Kolonisationsversuch an der venezolanischen Küste gescheitert war. Auf sein Wirken hin wurden 1542 die »Neuen Gesetze« endgültig erlassen, die das 1512 erstmals ausgesprochene Verbot der Indianersklaverei zwar bekräftigten, aber kaum praktische Wirkungen zeigten. Zugunsten der Indianer sprach er sich für die Sklaverei der Schwarzen aus, verurteilte diese jedoch später entschieden. Seine Mitwirkung an der Verwirklichung der »Neuen Gesetze« seit 1543 als Bischof von Chiapas in Guatemala schuf ihm Feinde unter den Konquistadoren. 1547 kehrte er nach Spanien zurück, wo er bis zu seinem Lebensende bei Hof zugunsten der Indianer zu wirken versuchte. 1550 kam es in Valladolid vor Theologen und königlichen Räten zu einer Disputation zwischen Las Casas und dem Humanisten J.G. de Sepúlveda um die Frage der Behandlung der amerikanischen Ureinwohner. Als Geschichtsschreiber des Lebens und Wirkens des Kolumbus, dessen Nachlass er benutzte, und der Entdeckung und Inbesitznahme Amerikas war Las Casas ebenso grundlegend wie für die Missionstheologie und die Einschätzung fremder Kulturen. Sein »Bericht von der Verwüstung der Westindischen Länder« (»Brevísima relación de la destrucción de las Indias«, 1541/42) verallgemeinert aber die Grausamkeiten der spanischen Konquistadoren. Diese Schrift fand im frühneuzeitlichen Europa rasche Aufnahme und bestimmte wesentlich das Bild der spanischen Amerikapolitik.
© 2002 Bibliographisches Institut & F. A. Brockhaus AG

Anmerkung 3
Cabral
Pedro Álvares, portugiesischer Seefahrer, * Belmonte (bei Covilhã) um 1468, Santarém 1520 oder 1526; erreichte am 22. 4. 1500 die Ostküste Brasiliens und nahm sie für Portugal in Besitz. Auf der Weiterfahrt erreichte er über das Kap der Guten Hoffnung Vorderindien.
© 2002 Bibliographisches Institut & F. A. Brockhaus AG

Anmerkung 4
Raleigh
Sir Walter, englischer Seefahrer, * Hayes Barton (County Devon) um 1554, (hingerichtet) London 29. 10. 1618; Günstling Elisabeths I.; unternahm zahlreiche gegen die spanische See- und Kolonialmacht gerichtete Raub- und Entdeckungsfahrten nach Übersee. Sein früher Versuch (1584-89), englische Kolonisten in Virginia (=North Carolina) anzusiedeln, schlug fehl; 1595 landete er auf der Suche nach dem Eldorado in Guayana. Unter Jakob I. wurde er wegen Hochverrats 1603-16 im Tower eingekerkert, wo er eine (bis 130 v. Chr. reichende) »Weltgeschichte« verfasste; nach dem Scheitern einer weiteren Fahrt nach Guayana (1617) wurde er im Interesse der spanienfreundlichen Politik Jakobs I. hingerichtet.
© 2002 Bibliographisches Institut & F. A. Brockhaus AG

Anmerkung 5
Jakob I.,
(englisch James), König von England (1603þ25), als Jakob VI. König von Schottland (seit 1567), * Edinburgh 19. 6. 1566, Theobalds Park (bei Cheshunt, County Hertfordshire) 27. 3. 1625; Sohn Maria Stuarts und Lord Darnleys; gelangte nach dem Tod Elisabeths I. als erster Stuart auf den englischem Thron; war entschiedener Vertreter eines absoluten Königtums und stützte sich besonders auf die anglikanische Staatskirche. Die Aussöhnung mit den Katholiken wurde durch die Pulververschwörung vereitelt.
© 2002 Bibliographisches Institut & F. A. Brockhaus AG

Anmerkung 6
Karl I.,
König von England, Schottland und Irland (1625þ49), * Dunfermline (Schottland) 19.ÿ11. 1600, (hingerichtet) London 30. 1. 1649, Vater von Karl II.; aus dem Haus Stuart; war streng absolutistisch gesinnt, nahm 1628 unter dem Druck des Parlaments die Petition of Right an. Seit 1629 regierte er ohne Parlament, musste jedoch nach einem Aufstand der schottischen Presbyterianer 1640 das Lange Parlament einberufen. Nach der Niederlage der Royalisten (»Kavaliere«) im 1642 ausgebrochenen Bürgerkrieg (Entscheidungsschlachten bei Marston Moor 1644 und Naseby 1645) floh Karl 1646 zu den Schotten, wurde von diesen ausgeliefert und 1649 auf Betreiben O. Cromwells zum Tode verurteilt.
© 2002 Bibliographisches Institut & F. A. Brockhaus AG

Anmerkung 7
Olearius,
Adam, eigentlich Adam Ölschlegel, Schriftsteller, *Aschersleben September 1599, Schloss Gottorf (heute zu Schleswig) gest. 22.?2. 1671; nahm an Handelsexpeditionen nach Russland (1633-35) und Persien (1635-39) teil. Mit seiner kulturgeschichtlich wertvollen Darstellung »Newe Orientalische Reise« (1647) Mitbegründer der wissenschaftlichen Reisebeschreibung.
© 2002 Bibliographisches Institut & F. A. Brockhaus AG

Anmerkung 8
Cholera
[k-, griechisch] die (Cholera asiatica, Cholera epidemica), epidemisch und endemisch auftretende, meist schwere, hochakute Infektionskrankheit, für die Meldepflicht besteht. Erreger ist Vibrio cholerae (»Kommabazillus«), das sich v.ÿa. im Dünndarm vermehrt und mit dem Stuhl ausgeschieden wird. Einzige Infektionsquelle ist der Mensch (Kranke und Ausscheider), die Übertragung vollzieht sich v.ÿa. durch Aufnahme der Erreger über verunreinigtes Trinkwasser oder infizierte Nahrung. Nach einer Inkubationszeit von 1 bis 5 Tagen kommt es durch die beim Zerfall der Erreger im Darm frei werdenden Giftstoffe (Endotoxine) zu Leibschmerzen sowie zu bedrohlichen Durchfällen (»Reiswasserstühle«). Der starke Flüssigkeitsverlust (bis zu 15 l je Tag) führt zu rascher Austrocknung des Körpers und zum Kreislaufzusammenbruch (Sterblichkeitsrate 20-70 %). Daneben gibt es leichte oder symptomlose Infektionen, die bei Epidemien die Mehrzahl der Fälle ausmachen.
Behandlung: Chemotherapie mit Sulfonamiden und Breitbandantibiotika; entscheidend für den Behandlungserfolg ist rechtzeitiger und ausreichender Ersatz von Flüssigkeit und Elektrolyten.Der Vorbeugung dienen eine einwandfreie Trinkwasserversorgung und Abwasserbeseitigung. Zur individuellen Prophylaxe steht eine aktive Impfung mit abgetöteten Erregern zur Verfügung.
Über die Cholera des Geflügels Geflügelkrankheiten.
Bibliographisches Institut & F. A. Brockhaus AG

 

Michael St John Parker: Britain´s Kings & Queens

Preußische Rechtsquellen Digital http://altedrucke.staatsbibliothek-berlin.de/Rechtsquellen/CCMT51/intro.html

Egon Caesar Conti >Geschichte des Rauchens< Insel Taschenbuch

Alfred Dunhill >Das Pfeifenbuch< Heyne Verlag

Alfred H. Dunhill > Die edle Kunst des Rauchens< Heyne Verlag

Brockhaus Lexikon PC Bibliothek

Meyer Konverationslexikon