Der verbotene Genuss
eine kurze Geschichte
des Tabakverbotes in Europa
Joachim Acker
In der folgenden Betrachtung wollen wir wieder einen kleinen
Streifzug durch die Geschichte des Rauchens machen, diesmal mit
dem Hauptaugenmerk auf die vielfältigen Verbote und Strafen
die einem Raucher erwarteten wenn er erwischt wurde.
Wohlan, dann lasst uns zusammen hinabsteigen in den Brunnen
der Vergangenheit, hinunter in die Zeit zwischen dem 15. und
19. Jahrhundert. Zu diesem Artikel siehe auch: Der Tabak als Heilpflanze.
Das Tabakrauchen kommt
nach Europa.
Am Vormittag des 12. Oktober 1492 setzte Christoph Columbus
seinen Fuß auf den Strand einer kleinen Antilleninsel die
er San Salvador nannte. Mit diesem Schritt begann eine neue Epoche
in der Geschichte der Menschheit. Eine Epoche geprägt von
großartigen Entdeckungen aber auch überschattet vom
Untergang uralter Kulturen und von der menschlichen Gier nach
Gold und Reichtümern. Mit diesem Schritt begann aber auch
der Siegeszug zweier Pflanzen die bis dahin in Europa vollkommen
unbekannt waren: Der Tabakpflanze und der Kartoffel. Während
aber Erstere rasche Aufnahme in der Alten Welt fand wurde die
Kartoffel nur sehr zögernd von der Bevölkerung Europas
akzeptiert und angenommen.
Der große Naturforscher Alexander von Humbold schrieb darüber:
"Wie ein unverständiges Kind, welchem man Brot und
eine glühende Kohle anbietet, zuerst nach der Kohle greift,
so machten es die Menschen in Europa mit der Kartoffel und dem
Tabak." Anmerkung 1
Woher der Name "Tabak" stammt ist mit letzter Sicherheit
noch nicht geklärt. Mit großer Wahrscheinlichkeit
wurde er aber von einem Binsenrohr das die Eingeborenen "Tabak"
nannten und durch das sie den Rauch der geheimnisvollen Pflanze
einatmeten übernommen. Der spanische Historiker Oviedo
y Valdés berichtet darüber:
"Die Indianer, welche jene Hölzer nicht bekommen konnten
(gemeint sind die Y-förmigen Rauchrohre der Kaziken. Anmerkung
von J.A.), nahmen den Rauch mittels eines Binsenrohres; diese
"canuelos" (Binsenrohre) nennen die Indianer "Tabak"
und nicht etwa das Gras oder den Schlaf, wie einige meinten".
GdR Seite 33
Diese geheimnisvolle und seltsame Pflanze, von den Spaniern
nun Tabak genannt, wurde auf verschiedene Art und Weise von den
Einheimischen geraucht, eingeatmet durch die oben genannten Rohre
oder in zigarrenähnlicher Form geraucht.
Bischof de las Casas schreibt dazu: "Die Pflanze deren Rauch
die Indianer einziehen, ist wie eine Art Stutzen oder Fackel
in ein trockenes Blatt hineingestopft". Anmerkung 2
Der portugiesische Seefahrer Cabral den Stürme an die Küste
Brasiliens trieben traf dort auf Indianer die den Tabak in pfeifenartigen
Gebilden aus der Frucht des Flaschenkürbisses rauchten.
Anmerkung 3
Das Erstaunen der Europäer, als sie zum ersten Male einen
rauchenden Eingeborenen sahen, war sicherlich sehr groß.
Die Neugier und der Entdeckerdrang veranlasste sie dann, nähere
Bekanntschaft mit diesem Kraut zu machen, es selber zu probieren.
Offensichtlich fand es unter den Männern große Zustimmung,
denn viele nahmen von diesem eigenartigen Gewächs Blätter
mit nach Hause und führten in den Hafenstädten der
staunenden Bevölkerung die neue Sitte des Rauchens vor.
Von dort aus verbreitete sich die Kunde von dieser wundersamen
Pflanze, die schriftlichen Berichten der Heimkehrenden über
diese wunderwirkende Pflanze taten das Ihre noch dazu.
Diese Verbreitung ging natürlich nicht von einem Tag
zum anderen. Es ist ziemlich schwer diesen Vorgang in ein chronologisches
Gerüst zu bringen, zumal es dabei zwei Linien zu berücksichtigen
gibt: die Verbreitung der Tabakpflanze als Heilkraut und diejenige
als Rauchtabak. Beide Linien begegnen sich häufig, gehen
oftmals ineinander über. Dies macht es dann ziemlich schwierig,
mit verlässlichen Jahreszahlen aufzuwarten.
Wie dem auch sei, in England muss die Sitte des Pfeiferauchens
schon im Jahre 1575 bekannt gewesen sein, denn in der Ortschaft
Broseley, Grafschaft Shropshire, wurden bereits zu diesem Zeitpunkt
Tonpfeifen in einer kleinen Manufaktur hergestellt.
Dem Seefahrer und Admiral der
Königin Elisabeth I. Sir Walter Raleigh verdankt das Rauchen
in England dann seine rasch anwachsende Popularität. Anmerkung
4
Raleigh machte vermutlich die erste Bekanntschaft des Tabaks
bei rauchenden Indianern in der von ihm für die Krone 1584
in Besitz genommenen Kolonie Virginia, in etwas das Gebiet des
heutigen Staates. Sein Freund Thomas Hariot, der 1585 nach Virginia
kam und dort die Sitten und Gebräuche der ansässigen
Indianer studierte, unterrichtete nach seiner Rückkehr nach
England Sir Walter auf das Genaueste im Umgang mit Pfeife und
Tabak.
Sir Walter Raleigh wurde ein sehr starker Raucher der selbst
bei seiner Hinrichtung am 29. Oktober 1618 noch eine letzte Tonpfeife
schmauchte. Ihm gebührt wohl der Verdienst das Rauchen Hoffähig
gemacht zu haben. Und was bei Hofe üblich und schick ist
wird sehr schnell vom Volk übernommen. Es wird erzählt
dass sich sogar die Königin Elisabeth I. im rauchen versucht
hätte.
Gegen Ende des 16. Jahrhunderts war das Tabakrauchen in England
weitverbreitet und dehnte sich von dort langsam aber stetig auf
den Kontinent aus, zuerst nach Holland und von dort aus weiter,
quer durch Mitteleuropa. Die Schrecknisse und Wirren des Dreißigjährigen
Krieges, ab 1618 bis zum Westfälischen Frieden 1648, sorgten
dann noch zusätzlich dafür, dass die Landsknechte das
Tabakrauchen weiter verbreiteten.
Ein Dichter schreibt über die Landsknechte und ihr Gebaren:
das rauhe waffenvolk musz stets im rauche leben,
es rauchet, wan es ficht von vielem feuer geben,
es rauchet, wenns tabak, den trocknen dolltrank sauft,
kein wunder, dasz es nun so gerne rauch verkauft.
J. GROB versuchgabe (1678) s. 30; (Grimm, Deutsches Wörterbuch)
Die ersten Stimmen gegen
das Rauchen
Als Königin Elisabeth im
Jahre 1603 starb, wurde James I. aus dem Hause der Stuarts der
Nachfolger auf dem Thron Englands. James I. war ein sehr zwiespältiger
Charakter der als linkisch, unbeholfen und mit Phobien belastet
dargestellt wird. Seine ganz besondere Abneigung galt dem Tabak,
der Hexerei und den Puritanern. Anmerkung 5
Er war erst wenige Monate im Amt, als er eine vielbeachtete Streitschrift
gegen das Tabakrauchen verfasste und sie veröffentlichen
ließ, darin schreibt er: "Da es nach meiner Ansicht
nichts Verderblicheres unter den Völkern gibt, als der häufige
Tabakgenuss, der sich bei uns eingenistet hat, so habe ich geglaubt,
dass es meiner Muße durchaus nicht abträglich sein
wird, wenn ich solch absurden Brauch in dieser Schrift geißle."
In einem langen Monolog polemisiert dann der König gegen
das Rauchen das er aufs tiefste verabscheut.
"Legt also, liebe Mitbürger, endlich diese Tollheit
ab, die aus der Schade erwuchs, vom Irrtum empfangen und von
der Torheit benutzt ward: eine Tollheit, durch die der Zorn der
Gottheit entflammt, die Gesundheit des Körpers geschwächt,
das Vermögen angetastet wird, durch die Würde der Nation
in der Heimat dahinschwindet und in der Öffentlichkeit feil
wird; eine Sache, die schändlich anzusehen, dem Geruch nach
ekelhaft, für das Gehirn schädlich, für die Lunge
nachteilig ist und die, wenn man so sagen darf, durch die Dünste
des schwarzen Rauches den Höllenbrodem am leibhaftigsten
versinnlicht." GdR Seite 71&78
Des Königs Streitschrift entfachte natürlich einen
ziemlichen Wirbel, sie wurde überall diskutiert und fand
Gegner aber auch Befürworter. Allein das Volk scherte sich
nicht groß darum, es wurde fröhlich weitergeraucht.
Also entschloss sich James I. die Tabaksteuer zu erhöhen,
scheiterte aber mit seinem Plan am Widerspruch des Parlaments.
Das focht den König aber nicht an, die Steuern wurden dennoch
erhöht. Die ablehnende Haltung des englischen Königs
gegenüber dem Rauchen verbunden mit den hohen Einfuhrsteuern
ließ zwar den Import von Tabak etwas zurück gehen,
gleichzeitig aber erhöhten sich die Tabakanbauflächen
in England. Der König sah sich daher gezwungen, 1619 eine
Proklamation zu verfassen in der er sich wie folgt äußerte:
"Er verbiete daher vom Datum des 2. Februar 1620 an das
Säen und Pflanzen des Tabaks im Reiche, da er zu der Erkenntnis
gekommen sei, dass die ungeregelte Freiheit im Gebrauch oder
im Missbrauche desselben im ganzen Königreiche eine Schädigung
und Gefahr für die Volksgesundheit bedeute. Da dies eine
Pflanze wäre, deren Gebrauch keinesfalls nötig sei,
so verbiete er auch jedermann, damit zu handeln und Tabak auf
Lager zu halten, außer er sei ausdrücklich hierzu
durch königliches Patent berechtigt". GdR Seite 90
Mit dieser Proklamation wurde der Grundstein für ein
königliches Tabakhandelsmonopol gelegt, dass der Nachfolger
von James I., der im Jahre 1625 verstarb, Charles I., ebenfalls
aus dem Hause Stuart stammend, noch weiter ausbaute. Anmerkung
6
Charles I. war wie sein Vorgänger ein Gegner des Tabakrauchens,
erkannte aber sehr schnell die Nützlichkeit desselben für
die maroden Finanzen des Landes, brachte doch die Vergabe der
Lizenz bzw. des königlichen Patentes zum Tabakhandel eine
nicht geringe Summe in seine leeren Kassen. Zu alle dem wurde
dann noch eine sehr hohe Einfuhrsteuer für Tabak aus spanischen
Anbaugebieten erhoben. Das alles beeindruckte die Raucher im
Königreich aber sehr wenig, es wurde dennoch weiter geraucht.
"Langsam zeigte sich schon in England, dass das Rauchen
über allen Zwang triumphieren werde, und man begann jenen
Weg zu beschreiten, der die Kapitulation vor der übermächtigen
Sitte mit hohem Steuerertrag für den Staat versüßte.
Im Jahre 1643 legten Ober-und Unterhaus eine bescheidene Steuer
auf Kolonialtabak und eine hohe auf im Lande gezogenen Tabak,
was schon ausdrückte, dass die früheren Verbote des
Nichtanbaues im Mutterlande einfach nicht eingehalten worden
waren. Am 1. März 1644 wurde dann ergänzend festgestellt,
dass der aus den spanischen Kolonien kommende Tabak pro Pfund
1 sh, der aus Virginia nach wie vor pro Pfund 2d Einfuhrzoll
zu erlegen habe". GdR Seite 92 & 93 1sh (shilling)
sind bzw. waren 12d (pence)
Charles I. wurde wegen verschiedener ihm zur Last gelegter
Verbrechen mit dem Tode bestraft und am 30.1. 1649 durch das
Beil hingerichtet. Augenzeugen berichteten dass die Menge dem
ruhig und würdevoll zum Richtplatz gehenden Monarchen Tabakrauch
ins Gesicht blies und auf seinem Weg wurden zerbrochene Tonpfeifen
geworfen.
Waren die beiden Stuart Könige noch recht gemäßigte
Tabakgegner, denn sie trachteten den Rauchern nicht nach Leib
und Leben, gab es in anderen Ländern Obrigkeiten die mit
Tabakrauchern sehr hart, mitunter mit größter Grausamkeit
vorgingen.
Harte Strafen für
die Sünder
Als der Dreißigjährige Krieg zu Ende ging war das
Tabakrauchen in allen Teilen Europas schon weitverbreitet, seine
Anhänger waren nicht mehr zu zählen, Rauchen war zu
einer Art Volkssucht geworden. Selbst durch horrend hohe Preise,
die für dies kostbare Kraut gefordert (und bezahlt) wurden,
ließen sich die Menschen nicht davon abbringen. Die Zeiten
waren schlecht, schlechter ging's nicht mehr, die Pest wütete
in vielen Ländern, ganze Landstriche waren durch die Folgen
des schrecklichen Krieges verwüstet. So fand man dann Trost
in einer Pfeife voller Tabak, konnte für eine Weile der
grausamen Wirklichkeit entfliehen.
Geraucht wurde überall und bei jeder Gelegenheit, bei
der Arbeit auf dem Feld genauso wie in den Kontoren der Handelsgesellschaften
und zum Schrecken des Klerus auch in den Kirchen. Dies veranlasste
Papst Urban VIII. im Jahre 1642 ein Rauchverbot in den Kirchen
von Sevilla zu erlassen. Sein Nachfolger, Papst Innozenz X. verbot
im Jahre 1650 das Rauchen im Petersdom: "...daß man
künftig in der genannten Kirche und auf ihrem Chore, in
den Kapellen, im Kirchenschiff, in der Säulenhalle und in
den Vorräumen den Tabak in fester Gestalt oder in Körner
zerstoßen oder in Pulverform nehme oder den daraus gewonnenen
Rauch mit dem Munde oder der Nase oder anderswie einzuziehen
wage - und zwar unter der Strafe der Exkommunikation, die auf
Grund des Verbotes eo ipso einträte, so daß gegen
Zuwiderhandelnde ohne anderen Beschluß sofort die Bestrafung
anzuwenden sei". GdR Seite 135-136
Das Verbot des Rauchens im Petersdom wurde dann von Papst Benedikt
1725 wieder aufgehoben. Aber dies waren harmlose Verbote und
sicherlich auch gerechtfertigt, nichts im Vergleich was den Rauchern
noch alles erwartete.
In der ersten Hälfte des 17. Jahrhunderts begannen sich
die Gegner des Tabakrauchens zu formieren, nicht immer fürchteten
sie dabei um die Gesundheit und das Leben der Raucher sondern
sehr oft wollten die Herrschenden dadurch ihre Macht ausüben
und beweisen, reine Willkür also. Besonders hart ging zum
Beispiel die Obrigkeit in Lüneburg mit den Tabakrauchern
zu Gericht. Dort erwarteten ertappten Bürgern ziemlich drakonische
Strafen. So soll noch im Jahre 1691 ein Todesurteil wegen unerlaubten
Rauchens vollstreckt worden sein. Andere Strafen im damaligen
Deutschland und in anderen Ländern waren Peitschenhiebe
und erhebliche Geldbußen, zwar weniger drakonisch und entgültig
als der Richtblock aber dennoch sehr drastisch und außerordendlich
schmerzhaft.
Von erschreckender Grausamkeit waren aber die Strafen die
ein russischer Raucher zu erwarten hatte wenn er ertappt wurde.
Mit Michael Feodorowitsch Romanow gelangte im Jahre 1613 der
Erste aus der Dynastie der Romanows auf den russischen Zarenthron.
Michaels Vater Philaret war schon ein überzeugter Gegner
des Rauchens und sein Sohn folgte in den Fußspuren. Erst
recht nachdem ihm das Patriarchat der russischen orthodoxen Kirche
davon überzeugt hat dass Rauchen eine Todsünde sei.
Adam Olearius besuchte in jenen Jahren Moskau und schrieb seine
Erfahrungen mit Land und Leuten nieder. Bei ihm lesen wir: "...hat
auff Anhalt des Patriarchen der Großfürst den Tobackhandel
und Gebrauch im Jahre 1634 neben dem privaten Brantewein und
Bier schenken gänzlich verboten."
Und weiter lesen wir: "Die gemeinen Bestraffungen, so
man wider die Verbrecher ergehen lasset sind Nasen aufschlitzen,
Battoki geben und mit der Knutpeitsche auf den bloßen Rücken
schlagen. Die Nasen pflegt man denen, welche Schnupf Toback genossen
haben aufzureißen, deren ettliche, die also bestraft waren
sind uns oft begegnet."
GdR Seite 147 und Anmerkung 7
Das Rauchverbot wurde erst später von Zar Peter I.,
er regierte von 1682 (1689) bis 1725, wieder gelockert. Er war
es übrigens auch, der den Import von Tonpfeifen förderte
und auch eine eigene Herstellung im Lande ermöglichte.
Wenn man es zynisch aussprechen will dann war Zar Michael
gegenüber dem Herrscher des osmanischen Reiches Murad iV.
, er regierte das Reich von 1623 bis 1640, ein ziemlicher Waisenknabe
was das Bestrafen seiner rauchenden Bevölkerung anging.
Am 7. August 1633 geriet im Hafen ein Schiff in Brand, das Feuer
konnte nicht gelöscht werden und weitete sich zu einer schrecklichen
Katastrophe aus. 20.000 Häuser wurden zerstört und
unzählige Menschen fanden einen entsetzlichen Tod. Sultan
Murad, ein erklärter Feind des Tabaks, nahm dies Geschehen
zum Anlass das Rauchen, denn rauchenden Seeleuten gab er die
Schuld daran, bei Todesstrafe zu verbieten. Die wahre Ursache
lag aber mit größter Wahrscheinlichkeit ganz woanders:
Am 6. August wurde Murad ein Sohn geboren und weil er vorher
nur einige Töchter hatte ließ er dieses freudige Ereignis
durch zahlreiche Feuerwerke feiern. Es ist zu vermuten dass ein
irrgeleiteter Feuerwerkskörper das Schiff in Brand setzte.
Unzureichende Brandbekämpfung und Kompetenzenwirrwar verschlimmerten
dann noch die Situation und das Feuer weitete sich zur Katastrophe
aus.
Was nun folgte ist eines der dunkelsten und schrecklichsten
Kapitel in der Geschichte des Tabakrauchens: in einem wahren
Blutrausch wurden alle Raucher die erwischt wurden aufs grausamste
hingerichtet. Einzelheiten über diese unvorstellbaren Schrecknisse
will ich mir lieber ersparen. Allein in den letzten 5 Jahren
seiner Regierungszeit, er starb 1640, sollen 25.000 Menschen
hingerichtet worden sein, eine wahrhaft unvorstellbare Zahl.
Nicht minder grausam war in Persien Schah Abbas der Große,
er regierte von1586 bin 1628, er ließ, ebenfalls aus purem
Hass gegenüber den Rauchern, Nasen und Lippen seiner Untertanen
verstümmeln, wenn sie von den Häschern des Despoten
erwischt wurden.
Die Verteufelung des Tabaks durch die Kirche war ein Grund
den Tabakfreund mit einer Strafe zu belegen, purer Hass und reine
Willkür einiger Tyrannen ein anderer Grund. Die reine Sorge
um die Gesundheit des Bürgers war es wohl in den allermeisten
Fällen nicht die zu einem Verbot des Rauchens führte,
oder sie war nur ein vorgeschobener Grund um eigene Interessen
zu wahren und zu fördern.
Es gab aber auch noch einen anderen Grund: die Feuergefahr
in den eng bebauten Dörfern und Städten war extrem
hoch. Die Häuser bestanden vielfach aus Holz, die Dächer
waren mit Schindeln gedeckt, gekocht wurde am offenen Feuer.
Feuer, entzündet mittels Zunderschwamm und Feuerstein, ein
Funken der daneben ging, auf entzündliches Material fiel,
konnte im schlimmsten Fall zur Katastrophe werden.
Die Angst vor einem Feuer
dass durch unvorsichtigen Umgang mit Tabak und Pfeife entstehen
konnte, verbunden mit der Abneigung gegen den Tabak ließen
in Deutschland, in der Schweiz und in anderen Länder sehr
bald eine ganze Flut von Feuerverordnungen entstehen die das
Rauchen nicht nur in feuergefährdeten Gebieten sondern auch
generell verboten. Damit der Umfang dieses Artikels nicht ins
unübersehbare wächst beschränke ich mich auf einige
Beispiele aus Deutschland.
Beim großen Stadtbrand von Görlitz am 26. August
des Jahres 1642, dass durch "Tabakschmauchen" entstanden
sei, wurden große Teile der Stadt eingeäschert. 99
Häuser wurden vernichtet, ebenso die Kirche samt dem Kirchturm.
Es ist durchaus verständlich dass Aufgrund solcher Vorkommnisse
die Stadtväter in vielen Städten und Gemeinden besorgt
waren und versuchten diese Gefahr einzudämmen oder zu verhindern.
1649 gab der Kurfürst Ferdinand von Köln einen Erlass
gegen das "Tubackdrinken" heraus, darin heißt
es: "Daß derowegen Wir allen und jeden unseres Erzstifts
Ambtsleuten als wohl Underherrn auch Vögden, Scheffen, Schultheißen,
Kelnern, Land- und anderen Botten, Burgermeistern, Schöffen
und Rath in Stetten und sonsten Bedienten und Underthanen im
gemein gnedigst auch ernsthaft hiemit befehlen den Kauf und Verkauf
sowohl als den Gebrauch des Tubacks überall mit Ernst bei
Vermeidung unserer Ungnade und Strafe, neben Konfiskation selbigen
Tubacks und deren Tubackspfeifen zu interdicieren. Ferdinand"
GdR Seite 111
In Bautzen verboten der Bürgermeister und die Ratsherren
am 18. April 1651 ebenfalls das Tabakrauchen: "Demgemäß
befahl der Rat, daß sich alle seine Bürger, aber auch
die bei den Wirten einkehrenden Gäste des Gebrauchs des
Rauch- und Schnupftabakes bei Strafe von fünf Talern enthalten
sollten, welche Buße auch von jenen Wirten zu leisten sei,
welche Tabak aufgetragen oder das Feuer zum Anzünden hergegeben
hätten." GdR 116
Dieses Verbot wurde dann im Jahre 1653 auf das ganze Kurfürstentum
Sachsen ausgedehnt. " ...daß durch Unachtsamkeit der
Tabakraucher am 25. April eine Feuersbrunst auf dem Rathskeller
am Neumarkte zu Dresden entstanden sei. Daher nicht nur Tabakrauchen
in Rathskellern und Bierhäusern Bürgern und Soldaten
gänzlich verboten werde, sondern auch, außer den Apotheken
unter den verschriebenen Arzneien, durchaus kein Tabak mehr verkauft
werden dürfte." GdR Seite 116
In Bayern wurde durch einen Erlaß der Regentin Kurfürstin
Maria Anna am 22. August 1652 ebenfalls das Rauchen verboten
und unter Strafe gestellt, der Tabakverkauf wurde sehr drastisch
eingeschränkt: "...daß zu Jahrmarktzeiten von
den Augsburgern, Nürnbergern und anderen fremden Kauf- und
Handelsleuten Tabak in großer Quantität ins Kurfürstentum
Bayern hereingebracht und öffendlich feil gehalten wurde.
Es solle fortan der Tabak nur allein in Städten bei den
Apotheken und Materialisten hergegeben werden dürfen, wenn
er als Medizin verordnet worden. Gegen die Übertreter des
Befehls solle gebührend eingeschritten werden." GdR
Seite 115
1723 erließ Friedrich Wilhelm, I. König von Preußen
das folgende Edikt: "Edict, wieder das unvorsichtige und
gefährliche Toback-Rauchen"
Demnach Se. königliche Majestät in Preussen , u.
Unser allergnädigster König und Herr, mit nicht geringen
Mißfalten vernommen, welchergestalt Dero heilsamen Verordnungen,
die Abwendung der Feuers-Gefahr betreffend, nicht gebührend
nachgelebet worden, sondern vielmehr durch höchst-strafbare
Unachtsamkeit und Verwahrlosung mit Feuer und Licht, absonderlich
durch das unbehutsame Toback-Rauchen bißhero sehr viele
und schwere Feuers-Brünste entstanden: Als haben höchstgedachte
Se. königl. Majestät aus Landes-Väterlicher Vorsorge
das wegen Verhütung der Feuers-Gefahr unter dem 28sten Novembr.
1718. publicirte Edict, und darin absonderlich den § 5.
wegen des verbotenen Toback-Rauchens in Scheunen und Ställen,
dergestalt wiederholen und schärfen wollen, daß ins
künftige sich niemand, er sey wer er wolle, bey vier Rthlr.
fiscalischer Straffe vor die vermägenden Eigenthümer
und Einwohner der Häuser und Höfe, die übrigen
aber, ins besondere die Knechte, Drescher, Tagelöhner und
andere Dienstboten, bey unausbleiblicher Strafe 4 wochentlicher
Wall und Festungs-Arbeit, auch Speisung bey Wasser und brod,
sich unterstehen sollen, beym Korn-Einfahren, Dreschen, Herel-Schneiden
und Vieh-Futtern in Scheunen und Ställen, oder neben solchen
Gebäuden, absonderlich wo Stroh Dächer verhanden, oder
an den Orten, wo Flachs, Hanf und andere Feuer-fangende Sachen
liegen, es sey in Städten, Flecken oder Dörffern, mit
einer schmauchenden und brennenden Tobacks-Pfeiffe sich finden
zu lassen : welches ebenfals von denenjenigen zu verstehen, welche
sowohl in den Dörfern, als in denjenigen Städten, woselbst
noch Stroh-Dächer oder Scheunen verhanden, mit einer angezündeten
Tobacks-Pfeiffe über die Straffe gehen : Dahingegen einem
jeden in den Husern, oder wo es sonst nicht gefährlich ,
Toback zu rauchen vor wie nach ungehindert erlaubt bleibet. Solte
aber jemand, er sey von was vor Condition er wolle, diesem Verbot
freventlich zuwieder handeln, oder daß dergleichen von
seinen Dienstboten, Tagelöhnern, Dreschern und dergleichen
geschehen, sehen oder erfahren aber nicht angeben, derselbe soll
auf gleiche Weise nach Maaßgebung dieses Edicts entweder
an Gelde oder Leibe zur Straffe gezogen werden. So haben auch
die Obrigkeiten eines jeden Orts sowohl in Städten als auf
dem platten Lande, und absonderlich die Schultzen in den Dörffern,
bey schweren arbitrair-Straffen dergleichen Übertreter gehörigen
Orts gebührend anzuzeigen, und sich derselben, dafern sie
nicht poffessionirt oder sonst vermögend sind, alsofort
zu bemächtigen, damit sie zur ungeseumten Straffe gezogen
werden mögen, welche jedennoch Seine Königliche Majestät
dem Befiinden nach zu vergrössern sich allemahl vorbehalten.
Diejenigen Obrigkeiten, so hierunter etwas verabseumen, oder
zu dergleichen Unwesen gar durch die Finger sehen, und wieder
diese allergnädigste Ordre wissentlich handeln lassen, sollen
allenfals den Umständen nach vor allen daraus entstehenden
Schaden stehen, und denselben zu ersetzen angehalten werde; Insonderheit
müssen die Wirte in den Dörffern und auf den Höfen
hierunter auf ihre Kinder, Knechte und Gesinde, die Krüger
und Gastwirte aber auch auf die fremden und reisenden Leute fleißig
acht geben, oder gewärtig seyn, daß wan sie solches
unterlassen, sie mit ebenmäßiger Straffe angesehen
werden. Wie dan zu dem Ende Se. Königl. Majestät allen
und jede Dero Gouverneurs und commandirenden Officierern sowohl
als den Regierungen,Krieges- und Domainen-Kammern in den Provintzien,
Magisträten in Städten, auch Land-Räthen und Gerichts-Obrigkeiten
auff dem platten Lande hierdurch in Graden jedoch alles Ernstes
und bey schwerer Straffe anbefohlen, über dieses Edict mit
Nachdruck steif und fest zu halten. Damit auch solches zu jedermans
Wissenschafft und Nachricht kommen, und sich niemand mit der
Unwissenheit zu entschuldigen Ursach haben möge, soll solches
zum öffentlichen Druck befördert, aller Orten gewöhnlicher
massen publiciret, und jährlich 4. mahl von den Canzeln
verlesen, sonst aber allenthalben wo es nöthig, affigiret
werden. Uhrkundlich unter Seiner Königlichen Majestät
höchst eigenhändigen Unterschrifft und vorgedrucktem
Königlichen Insiege.
Signatum Berlin, den 28. April. 1723 Fr. Wilhelm
Bemerkenswert an dieser Verordnung ist dass das Rauchen in
Häusern und wo sonst keine Gefahr bestand erlaubt war. Dem
König ging es vermutlich wirklich um das Wohl seiner Untertanen
und die Verhinderung der Brandgefahr. Diese Verordnungen sind
nicht aus purer Willkür und Hass gegenüber den Raucher
entstanden, denn Friedrich Wilhelm I. , ein begeisterter und
starker Pfeifenraucher, führte das unter seinem Vorgänger
Friedrich I. gegründete Tabakkollegium weiter. Wo immer
der König war und es die Staatsgeschäfte zuließen
versammelte der König täglich um 5 Uhr Nachmittags
geladene Gäste um sich und rauchte mit ihnen ganz ungezwungen
von aller Etikette des Hofes Pfeife. Dabei wurden in durchaus
zwangloser Unterhaltung Themen des Tages besprochen und dabei
natürlich auch gut gespeist und getrunken. Wer nicht rauchte,
der hielt dennoch eine Pfeife in der Hand und tat so als ob.
Als Friedrich Wilhelm I. am 31. Mai 1740 starb und sein Sohn
und Nachfolger Friedrich II., er wird einmal der "Große"
genannt werden, den preußischen Thron bestieg, schlug die
letzte Stunde des Tabakkollegiums, es wurde vom neuen König
der dieser Einrichtung nichts abgewinnen konnte kurzerhand abgeschafft.
Die alten Verordnungen dass auf der Straße nicht geraucht
werden darf, blieben bis weit in das 19. Jahrhundert hinein bestehen.
Eingehalten wurden sie freilich nur selten, die Raucher kümmerten
sich selten darum und passten au,f dass sie nicht erwischt oder
denunziert wurden. So sah sich schließlich der Polizeipräsident
von Berlin am 8. Juni 1810 gezwungen die folgende Verordnung
zu veröffentlichen:
"Da das öffentliche Tabakrauchen auf den Straßen
und Promenaden ebenso unanständig als gefährlich und
dem Charakter gebildeter, ordnungsvoller Städte entgegen
ist, so wird dasselbe nicht nur für Berlin, sondern auch
für Charlottenburg und den Thiergarten hierdurch aufs strengste
untersagt, und darf an letztgenannten Orten nur vor den Thüren
der Häuser von dort sitzenden und stehenden stattfinden.
Wer sich hiergegen eine Übertretung erlaubt, wird angehalten.
ihm die Pfeife abgenommen und er mit fünf Reichsthalern
Geld oder verhältnismäßigem Gefängnis oder
Leibstrafe bestraft werden." GdR Seite 251
Das zur Durchführung dieses Anordnung beauftragte Militär
hielt sich allerdings selber nicht daran: "Es ist den Bürgern
nicht zu verdenken wenn er ein leidenschaftlicher Tabakraucher
ist und auf der Straße raucht, weil das Militär diese
Freyheit genießt und scharenweise mit brennender Tabacks
Pfeife herumläufft." GdR Seite 251
Nun, die folgenden Jahre waren ein stetes Auf und Ab, Verordnungen
gegen das Rauchen in der Öffentlichkeit wurden erlassen,
von den Bürgern natürlich größtenteils missachtet,
sie wurden bestraft, in der Regel mit bis zu 5 Thalern, aber
sie rauchten fröhlich weiter. Also alles wie gehabt.
Im Jahre 1831, genauer gesagt am 1. September, begann in Berlin
die Cholera zu wüten und man besann sich wieder der angeblich
heilenden oder zumindest vorbeugenden Wirkung des Tabaks. Eine
Verordnung vom 23. September lautet wie folgt:
"Während der Dauer der
jetzt herrschenden asiatischen Cholera ist seit Kurzem das Tabakrauchen
auf öffentlichen Plätzen und Straßen, sowie im
Thiergarten erlaubt worden, um denjenigen, welche darin ein Schutzmittel
zu finden glauben, dasselbe nicht zu entziehen." GdR Seite
256 und Anmerkung 8
Bei dieser Choleraepidemie von Berlin starb übrigens
auch (am 14.11. 1831 in seiner Wohnung am Kupfergraben) der bekannte
und berühmte Philosoph Georg Wilhelm Friedrich Hegel. Als
diese fürchterliche Seuche, sie forderte allein in Berlin
1426 Tote, vorüber war schrieb der General von Tippelskirch
an den Staatsminister Freiherr von Brenn: "Mit dem Aufhören
der Cholera in hiesiger Stadt bin ich sogleich das Polizeipräsidium
angegangen, damit das eckelhafte Tabakrauchen, das gegen alle
Sitte verstößt, auf den Straßen und dem Thiergarten
wieder aufhöre." GdR Seite 257
Die Bemühungen des Generals waren von Erfolg gekrönt
denn am 13. Februar 1832 wurde das Verbot wieder in Kraft gesetzt,
Zuwiderhandelnde wurden weiterhin verfolgt und bestraft.
Das ging so bis ins Jahr 1848, dann änderte sich durch
die erfolgreiche Revolution auch das Verhalten der Obrigkeit
gegenüber den Rauchern. Überall in Deutschland wurden
die strengen Verbote, die doch immer wieder unterlaufen und missachtet
wurden, nach und nach aufgehoben. In einem Erlass des Polizeipräsidenten
von Berlin wird dann am 25. März 1948 verkündet: "Das
Verbot des nicht feuergefährlichen Tabakrauchens in den
Straßen der hiesigen Residenz und der Vorstädte ist
aufgehoben." GdR Seite 278
Damit war dann eine Zeit der Unterdrückung, der Verfolgung
und der mitunter barbarischen Strafe zu Ende gegangen. Wohl formierten
sich immer wieder die Gegner des Rauchens aber es war ihnen kein
Erfolg ihrer Bemühungen beschert. Die Bürger durften
nun rauchen wo immer sie wollten und soviel sie wollten. Es versteht
sich natürlich von selbst, dass in besonders feuergefährlichen
Gebieten oder Betrieben das Rauchen weiterhin eingeschränkt
bzw. verboten blieb.
In den letzten Jahren erleben diese alten Verbote allerdings
wieder einen neuen Auftrieb, in öffentlichen Einrichtungen,
in vielen Büros und Betrieben, von den Gaststätten
will ich erst gar nicht reden auch nicht von den öffentlichen
Nahverkehrsmitteln, ist das Rauchen wieder verboten. Dies alles
aber zu Betrachten würde einen neuen Artikel ergeben.
Anmerkungen und Quellenangabe
Anmerkung 1
"Geschichte des Rauchens" (GdR) von Egon Caesar Conte
Corti Insel Taschenbuch Seite 67
Anmerkung 2
Las Casas
Bartolomé de, spanischer Missionar, der »Apostel
der Indianer«, * Sevilla 1474 (?), Madrid 31. 7. 1566;
Sohn eines Kaufmanns und Begleiters des Kolumbus, kam 1502 nach
Hispaniola und erwarb Land, das wie üblich von Indianern
in Zwangsarbeit (Encomienda) bewirtschaftet wurde. Er wurde wahrscheinlich
1506/07 bei einem Aufenthalt in Rom zum Priester geweiht. 1514
entließ er die ihm zugeteilten indianischen Arbeiter und
begab sich 1515 nach Spanien, um bei Hof die Zwangsarbeit der
Ureinwohner zu bekämpfen. 1516 gewann er Kardinalregent
F.J. de Cisneros für eine Reform der Indianerschutzgesetzgebung.
1522 trat Las Casas in den Dominikanerorden ein, nachdem ein
von ihm geleiteter Kolonisationsversuch an der venezolanischen
Küste gescheitert war. Auf sein Wirken hin wurden 1542 die
»Neuen Gesetze« endgültig erlassen, die das
1512 erstmals ausgesprochene Verbot der Indianersklaverei zwar
bekräftigten, aber kaum praktische Wirkungen zeigten. Zugunsten
der Indianer sprach er sich für die Sklaverei der Schwarzen
aus, verurteilte diese jedoch später entschieden. Seine
Mitwirkung an der Verwirklichung der »Neuen Gesetze«
seit 1543 als Bischof von Chiapas in Guatemala schuf ihm Feinde
unter den Konquistadoren. 1547 kehrte er nach Spanien zurück,
wo er bis zu seinem Lebensende bei Hof zugunsten der Indianer
zu wirken versuchte. 1550 kam es in Valladolid vor Theologen
und königlichen Räten zu einer Disputation zwischen
Las Casas und dem Humanisten J.G. de Sepúlveda um die
Frage der Behandlung der amerikanischen Ureinwohner. Als Geschichtsschreiber
des Lebens und Wirkens des Kolumbus, dessen Nachlass er benutzte,
und der Entdeckung und Inbesitznahme Amerikas war Las Casas ebenso
grundlegend wie für die Missionstheologie und die Einschätzung
fremder Kulturen. Sein »Bericht von der Verwüstung
der Westindischen Länder« (»Brevísima
relación de la destrucción de las Indias«,
1541/42) verallgemeinert aber die Grausamkeiten der spanischen
Konquistadoren. Diese Schrift fand im frühneuzeitlichen
Europa rasche Aufnahme und bestimmte wesentlich das Bild der
spanischen Amerikapolitik.
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Anmerkung 3
Cabral
Pedro Álvares, portugiesischer Seefahrer, * Belmonte (bei
Covilhã) um 1468, Santarém 1520 oder 1526; erreichte
am 22. 4. 1500 die Ostküste Brasiliens und nahm sie für
Portugal in Besitz. Auf der Weiterfahrt erreichte er über
das Kap der Guten Hoffnung Vorderindien.
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Anmerkung 4
Raleigh
Sir Walter, englischer Seefahrer, * Hayes Barton (County Devon)
um 1554, (hingerichtet) London 29. 10. 1618; Günstling Elisabeths
I.; unternahm zahlreiche gegen die spanische See- und Kolonialmacht
gerichtete Raub- und Entdeckungsfahrten nach Übersee. Sein
früher Versuch (1584-89), englische Kolonisten in Virginia
(=North Carolina) anzusiedeln, schlug fehl; 1595 landete er auf
der Suche nach dem Eldorado in Guayana. Unter Jakob I. wurde
er wegen Hochverrats 1603-16 im Tower eingekerkert, wo er eine
(bis 130 v. Chr. reichende) »Weltgeschichte« verfasste;
nach dem Scheitern einer weiteren Fahrt nach Guayana (1617) wurde
er im Interesse der spanienfreundlichen Politik Jakobs I. hingerichtet.
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Anmerkung 5
Jakob I.,
(englisch James), König von England (1603þ25), als
Jakob VI. König von Schottland (seit 1567), * Edinburgh
19. 6. 1566, Theobalds Park (bei Cheshunt, County Hertfordshire)
27. 3. 1625; Sohn Maria Stuarts und Lord Darnleys; gelangte nach
dem Tod Elisabeths I. als erster Stuart auf den englischem Thron;
war entschiedener Vertreter eines absoluten Königtums und
stützte sich besonders auf die anglikanische Staatskirche.
Die Aussöhnung mit den Katholiken wurde durch die Pulververschwörung
vereitelt.
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Anmerkung 6
Karl I.,
König von England, Schottland und Irland (1625þ49),
* Dunfermline (Schottland) 19.ÿ11. 1600, (hingerichtet)
London 30. 1. 1649, Vater von Karl II.; aus dem Haus Stuart;
war streng absolutistisch gesinnt, nahm 1628 unter dem Druck
des Parlaments die Petition of Right an. Seit 1629 regierte er
ohne Parlament, musste jedoch nach einem Aufstand der schottischen
Presbyterianer 1640 das Lange Parlament einberufen. Nach der
Niederlage der Royalisten (»Kavaliere«) im 1642 ausgebrochenen
Bürgerkrieg (Entscheidungsschlachten bei Marston Moor 1644
und Naseby 1645) floh Karl 1646 zu den Schotten, wurde von diesen
ausgeliefert und 1649 auf Betreiben O. Cromwells zum Tode verurteilt.
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Anmerkung 7
Olearius,
Adam, eigentlich Adam Ölschlegel, Schriftsteller, *Aschersleben
September 1599, Schloss Gottorf (heute zu Schleswig) gest. 22.?2.
1671; nahm an Handelsexpeditionen nach Russland (1633-35) und
Persien (1635-39) teil. Mit seiner kulturgeschichtlich wertvollen
Darstellung »Newe Orientalische Reise« (1647) Mitbegründer
der wissenschaftlichen Reisebeschreibung.
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Anmerkung 8
Cholera
[k-, griechisch] die (Cholera asiatica, Cholera epidemica),
epidemisch und endemisch auftretende, meist schwere, hochakute
Infektionskrankheit, für die Meldepflicht besteht. Erreger
ist Vibrio cholerae (»Kommabazillus«), das sich v.ÿa.
im Dünndarm vermehrt und mit dem Stuhl ausgeschieden wird.
Einzige Infektionsquelle ist der Mensch (Kranke und Ausscheider),
die Übertragung vollzieht sich v.ÿa. durch Aufnahme
der Erreger über verunreinigtes Trinkwasser oder infizierte
Nahrung. Nach einer Inkubationszeit von 1 bis 5 Tagen kommt es
durch die beim Zerfall der Erreger im Darm frei werdenden Giftstoffe
(Endotoxine) zu Leibschmerzen sowie zu bedrohlichen Durchfällen
(»Reiswasserstühle«). Der starke Flüssigkeitsverlust
(bis zu 15 l je Tag) führt zu rascher Austrocknung des Körpers
und zum Kreislaufzusammenbruch (Sterblichkeitsrate 20-70 %).
Daneben gibt es leichte oder symptomlose Infektionen, die bei
Epidemien die Mehrzahl der Fälle ausmachen.
Behandlung: Chemotherapie mit Sulfonamiden und Breitbandantibiotika;
entscheidend für den Behandlungserfolg ist rechtzeitiger
und ausreichender Ersatz von Flüssigkeit und Elektrolyten.Der
Vorbeugung dienen eine einwandfreie Trinkwasserversorgung und
Abwasserbeseitigung. Zur individuellen Prophylaxe steht eine
aktive Impfung mit abgetöteten Erregern zur Verfügung.
Über die Cholera des Geflügels Geflügelkrankheiten.
Bibliographisches Institut & F. A. Brockhaus AG
Michael St John Parker: Britain´s Kings & Queens
Preußische Rechtsquellen Digital http://altedrucke.staatsbibliothek-berlin.de/Rechtsquellen/CCMT51/intro.html
Egon Caesar Conti >Geschichte des Rauchens< Insel Taschenbuch
Alfred Dunhill >Das Pfeifenbuch< Heyne Verlag
Alfred H. Dunhill > Die edle Kunst des Rauchens< Heyne
Verlag
Brockhaus Lexikon PC Bibliothek
Meyer Konverationslexikon
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